Den Rechtsrahmen für die Digitalisierung des Energiesektors setzen auf Bundesebene das novellierte Messstellenbetriebsgesetz sowie das Gesetz zum Neustart der Digitalisierung der Energiewende. Das wesentliche Ziel beider Gesetzesvorhaben ist, den Ausbau digital ablesbarer Wärme- und Stromzähler sowie von intelligenten Messsystemen, auch Smart Meter genannt, zu beschleunigen.
Hier müssen die öffentlichen Stellen in Hessen mit gutem Beispiel vorangehen: In öffentlichen Einrichtungen, in denen das nicht bereits der Fall ist, sollten fernablesbare Wärme- und Stromzähler sowie Smart Meter installiert werden. Mittels der Geräte können öffentliche Stellen erhebliche Mengen an Energie und Strom einsparen und zum Ausbau intelligenter Stromnetze (Smart Grids) beitragen.
Die Richtlinie zur energetischen Förderung im Rahmen des hessischen Energiegesetzes sollte ausgeweitet und explizit auf digitale Geräte ausgeweitet werden, um mehr Momentum in den Rollout der Geräte zu bringen. Das Energiegesetz des Landes Hessen sollte durch eine ergänzende Verordnung die Städte und Gemeinde bei der Erarbeitung ihrer Wärmepläne verpflichten, digitale Technologien von Beginn an mit einzubeziehen. Neubauten sind für die Nutzung von Smart Home Technologien vorzurüsten.
Mit Frankfurt als weltweit größtem Internetknotenpunkt muss Hessen auch bei der Dekarbonisierung der digitalen Infrastruktur eine Vorreiterrolle übernehmen. Insbesondere bei Rechenzentren ist die sinnvolle Nutzung der Abwärme zu gewährleisten. Lüftungen über Zuluftnachströmung sind mit Wärmetauschern auszustatten. Stärkere Hitzeperioden als Folge des Klimawandels sind so zu berücksichtigen, dass Gebäude später möglichst effizient gekühlt werden können.